David Meili, 28. Februar 2011, 12:21 Uhr

StreetView, „Ver-Fahren“ auch für Fotograf/innen?

Nachdem sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür mit Google nicht einigen konnte, geht die nächste Runde an das Bundesverwaltungsgericht. Thür will wissen, ob die Publikation von Menschen und ihrer Privatsphäre im Internet erlaubt ist. Wie er sich in eine derart komplexe Thematik verbeisst, bewirkt in Kreisen von Medienexperten und Fachjournalist/innen Kopfschütteln. (Bildnachweis: Keystone für Newsnetz).

Dass Google mit persönlichen Daten und Bildern oft salopp umgegangen ist, bestreiten selbst Insider des Konzerns nicht. Man hat jedoch bei Google im eigenen Interesse fundierte Kritik stets positiv aufgenommen.
„Was für Google gilt, gilt für alle“, sagte Thür gegenüber 20Minuten. Somit wären Werbe- oder Architekturaufnahmen, auf denen Passanten zu sehen sind, nicht mehr zulässig. Nationalrat Filippo Leutenegger, Medienunternehmer, legte sich an diesem Wochenende mit Thür an, nicht aus parteipolitischen Gründen.

Auch diese Aufnahme, auf fotointern.ch verfügbar, müsste verpixelt werden, obwohl wir nur den praktischen Einsatz einer neuen Kamera zeigen wollten. Frei nach Thür, müsste man alle umstehenden Besucher/innen der Photo09 nachträglich befragen, ob sie mit der Publikation einverstanden wären oder ob wir sie verpixeln müssten. Die beiden Hauptakteure wussten, dass sie fotografiert werden und würden auch einen Model-Vertrag unterschreiben.

Persönlicher Kommentar:
Man nimmt an, dass sich Hanspeter Thür in eine Sphäre verlaufen hat, die für sein unterdotiertes Büro eine Nummer zu gross ist. Andere Dossiers bleiben liegen, wie die Einsicht von fichierten Journalist/innen in ihre Akten oder das unbeholfene Scanning der Billag von Haushalten, mittels Abgleich der Klingelbeschriftungen. Als Fotograf/innen und Medienschaffende wünschen wir uns von Hanspeter Thür mehr Rechtssicherheit. Datenschutz ist auch in unserer Szene unbestritten und existenziell. Doch ob man den Sack schlägt und den Esel bestrafen will? Und der Esel, um bei der Metapher zu bleiben, trägt ja nur den Sack.

David Meili

21 Kommentare zu “StreetView, „Ver-Fahren“ auch für Fotograf/innen?”

  1. Der Schlusskommentar ist unnötig, wie auch das Beispiel mit der Fotointern Kameratestbild. Das Bild müsste verpixelt werden. Wer sich in einem nicht öffentlichen Gebäude mit der Kamera austobt, braucht dafür eine Bewilligung des Veranstalters, sowie ggf. der abgebildeten Personen. Das gilt auch für Bilder im Freien, auf welche Personen abgebildet werden. Die Diskussion ist also überflüssig. Wir, die Fotografen müssen uns darum Bemühen und nicht die abgebildeten Personen, sogar bei Architekturaufnahmen gilt im Zweifel das ok der Passanten einzuholen und wer seien Bilder letztlich ohne Modellfreigabe für Werbezwecke hergibt, hat früher oder später eine Klage am Hals.
    Die Idee von Streetview ist nach wie vor eine gute Sache. Aber warum soll sich der Riese nicht an die Bestimmungen halten, mit welchen wir Berufsfotografen jeden Tag konfrontiert werden. Das hat nichts mit unterdotiert zu tun, sondern mit dem guten alten Recht am eignen Bild. Das sollte Sie doch wissen Herr Meili.

  2. „Das gilt auch für Bilder im Freien, auf welche Personen abgebildet werden“

    Ich würde gerne wissen aus welchem Gesetz sich diese Aussage ableiten lässt?
    Ich nehme an, „im Freien“ heisst in der Öffentlichkeit, auf der Strasse z.B.

  3. Der HB Zürich ist für mich ein Beispiel. Darf ich dort Bildli von Freunden, die abreisen, machen und es ihnen auf FB verschenken? Dahinter stehen nun auch andere, und die muss ich verpixeln oder ihre Zustimmung einholen. Weitere Beispiele erwünscht.

  4. „Der HB Zürich“ ist kein öffentlicher Grund sonder Eigentum der SBB. Auf Bahnhöfen muss eine Aufnahmebewilligung vorliegen. Natürlich wird das im Moment wenig stark kontrolliert, vor allem für Private knipsereien welche irgendwo, irgendwann auf einer x-beliebigen Seite publiziert wird. Bei Google weiss man aber schon im voraus, welche Orte spannend sein könnten… Mir ist nach wie vor schleierhaft, warum ich mich wehren muss, um nicht mit Bild im Web erscheinen zu müssen, anstelle des vorher Fragens. Und letztlich gibt es noch das sogenannte „stille Einverständis“ der abgebildeten Personen. Posiert jemand absichtlich vor der Kamera und macht den „löli“ dann muss diese Person damit rechnen, irgendwo publiziert zu werden. Auf der andern Seite ist ein erhobenen Zeigefinger in Richtung Kamera ebenfalls eine klare Deklaration.
    Im Umgang mit Bildern sind für mich eigentlich genug Regeln vorhanden. Nur will das Google nicht verstehen. Der Datenschutzbeauftragte macht auf jeden Fall einen Schritt in die Richtung Zukunft.

  5. Was Google Street View auszeichnet, ist dass es eine Dienstleistung einer Firma ist, gleichzeitig die Google-Dienste auf nahezu allen Computer angeboten werden (gibt man eine Lokalität in Google ein, so erscheint StreetView indirekt als Option).
    Nur schon von daher lässt sich StreetView nicht mit einer üblichen HomePage vergleichen, welche ein User zuerst noch selber besuchen muss.
    Google hat sich da ohnehin schon zum Monopolisten (wenn auch QuasiMonopol) entwickelt und von daher sehe ich die Bedenken der Datenschützer als absolut berechtigt.
    Auch wenn Google in nahezu jedem Browser die Standartsuchmaschine ist, ist Google ein privater Anbieter und kein Allgemeingut.

    Der Unterschied zum Fotografieren : Nur weil fotografiert wird, heisst dies noch nicht, das diese Fotos zwingend im Netz landen.
    Aber auch da wird leider oft zu fahrlässig mit dem „Recht am eigenen Bild“ umgegangen.
    Dass solche neuen Technologien bequem und auch mal praktisch sein können, bringt bei grosser Verbreitung nur jene auf den Plan, die sie zu missbrauchen versuchen. Ist ja bestimmt keine Neuigkeit.

    Mit dem Internet haben sich die Zeiten nun mal geändert – und das heisst nicht, die Technologien gedankenlos zu nutzen, sondern eben erst recht darauf zu achten was veröffentlicht wird.
    Würde man entscheiden müssen was Priorität hat (Datenschutz oder Bequemlichkeit) so muss man sich halt konsequent entscheiden.

  6. Ein grossartig heikles Thema, wie schnell zückt jeder sein Handy wenns was zu knipsen gibt. Ohne bedenken werden solche Bilder und Filmchen auf Youtube, Facebook und Co. publiziert.
    Die Bedenken der Datenschützer sind IMHO berechtigt aber kommen viel zu spät und zu lasch.

    Siehe auch: http://vimeo.com/6779174

    Selbst nahmhafte Formate verwenden einfach Fotos ohne Rücksprache. Es ist wie eine Art Krieg der Persönlichkeitsrechte der unlängst bereits verloren wurde.

    Dranbleiben und Lösungen ausarbeiten wünsche ich mir von unseren Politikern.. 😉

  7. @ David & Bruno: Der Zürcher HB ist diesbezüglich ein gutes Beispiel. Wer schonmal versucht hat, dort mehr als 2 Fotos ab Stativ mit einer SLR zu machen, weiss was ich meine: innert kurzer Zeit kommen Bahnpolizisten, welche dann freundlich aber bestimmt dazu auffordern, das Fotografieren einzustellen. Bahnhöfe sind – entgegen der allgemeinen Meinung – keine „öffentliche Orte“ im eigentlichen Sinne. Allerdings darf dort fotografieren, wer vorher bei den SBB eine entsprechende Bewilligung einholt. Wie die Einschränkungen dann genau sind, könnte ja ein gut recherchierter Bericht auf fotointern.ch einmal aufzeigen.. 😉
    Bunte Grüsse
    Christian

  8. Danke Christian. Wenn man sich bei den SBB anmeldet und erklärt, wozu man die Bilder machen will (man darf auch Amateur sein), wird man sehr nett betreut. Die Frage stellt sich, ob man Passant/innen fotografieren und die Bilder allenfalls noch komerziell verwerten darf. Das ist nach meinem Wissen für die Schweiz juristisch weitgehend ungeklärt.
    Jules Spinatsch machte seine Erfahrungen mit „Opernball“, einem Werk, das er mit 360-Grad-Kameras zusammenstellte. Doch, soviel ich weiss, hat am Schluss niemand geklagt.
    Wir werden das Thema weiter verfolgen. Nur haben wir in unserem kleinen Team leider nicht die Möglichkeit, es systematisch aufzuarbeiten.

  9. In der Basler Bahnhofshalle sehe ich regelmässig eine Fotogruppe mit Stativ, Kameras auf die Rolltreppen gerichtet. Als ich mal von oben mit der Handycam Panoramen ausprobierte, sah ich plötzlich unscharf, da Brille abgesetzt, zwei Securities sich unten wortlos postieren. Hätte ich fragen sollen ob sie auch noch drauf wollen?….. Als ich die Weihnachtdeko oben fotografierte neben Security, kein Problem.

  10. Natürlich sollte man jedem sein Recht gewähren. Aber ich verstehe wirklich nicht, wer sich z.B. beim oben gezeigten Bild ersthaft beschweren soll, dass er/sie dort zu erkennen ist. Ich bin auch für Datenschutz, aber nur, wenn es auch ein potenzielles Opfer gibt.

  11. Was in öffentlichem Raum passiert, ist öffentlich und dem ist auch gut so.
    Eine mimöschenhafte Zensur ist dort fehl am Platz, die Energie wäre anderswo sinnvoller einsetzber.

  12. Es gibt auch juristische Grundlagen.
    Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, soll sich auch anständig aufführen. Wer ein Schätzeli knutscht und durch Zufall in einem Bild festgehalten wird, kann kaum klagen.
    Ich kenne keinen Fall, in dem es auch durch Überwachungskameras im HB zu einer Scheidung kam.
    Wenn man im öffentlichen Raum Bilder macht, und nicht direkt Personen miteinbezieht, hat man sehr wenig Chancen, verklagt zu werden, denn letztlich haftet der Kläger für die Kosten.

  13. An der Basler Fasnacht hab ich alles 3DStereo-videografiert- was irgendwie interessant war. Mit Video verpasst man wenig und der Ton ist auch da. An der Fasnacht 09 ging mir-nach beendigung der session-kameras abgeschaltet und am stativ umgehängt-der damaige EX-CEO der bekannten Grossbank durch die lappen. Schnellen Schrittes lief er an mir vorbei. Keine Chance die Doppelkameras noch einzuschalten. Und: In Basel werden keine Promis verfolgt. Erkannt wird wer nur bis zum hals kostümiert ist…… Fazit: Kameras immer bis ganz zum Schluss bereit halten. Und nie vorzeitig kapitulieren. Am letzten Tag abends fand ich dann auf einer 1.5m-Plattform die beste Schussposition rundherum auf dem Marktplatz. Interessant ist dass offenbar keine 3D-Streetview-Bilder der Innenstadt zu sehen sind. Meine Aufnahmen werden zu gg. zeit auf dem verbesserten Youtube 3dVideo-system zu sehen sein. sobald als möglich aktiviert dann auf http://www.basel3d.ch.

  14. @ Michels :
    Zitat : „Selbst nahmhafte Formate verwenden einfach Fotos ohne Rücksprache. Es ist wie eine Art Krieg der Persönlichkeitsrechte der unlängst bereits verloren wurde.

    Dranbleiben und Lösungen ausarbeiten wünsche ich mir von unseren Politikern..“

    Na, was nun?
    Wann realisiert man endlich, dass diese Problematik (Fotos im Internet-Datenschutz) auf der Kombination Internet-digitale Fotografie-Bequemlichkeit basiert? Wie bereits erwähnt, muss man da halt konsequent sein, auch im Eingeständnis, dass wir damit (siehe Kombination) diesen Preis bezahlen. Was können da noch Politiker ausrichten?!
    Was google betrifft, so lässt sich dies gesetzlich vielleicht noch staatlich teil-regulieren, aber was Fotos im Internet betrifft?
    Die Technik hat uns da tatsächlich längst überholt. Und halt wie so oft wird das Gehirn erst dann eingeschaltet, nachdems‘ die eigene Befindlichkeit betroffen hat . . .

  15. Am Blues-Freitag im hof des basler volkshauses kommt nach meinen 3dstereo-aufnahmen ein aufgebrachter „erfasster“(mache nur weitwinkel-aufnahmen) auf mich zu und wollte wissen ob ich das beruflich mache…. bei längeren testaufnahmen auf dem balkon(habe viel verkehr vor dem haus inkl. passanten) kam die polizei(offenbar hatte sie jemand alarmiert. bei streetview-aufnahmen auf der kreuzung-alles 3dstereo-kam nach 15 min. die velofahrerin vorbei und verlangte ultimativ die löschung. bei testaufnahmen einer fassade wollte die „besoffene person“ gar „d’schmier hole“. letzteres beeindruckte mich aber nicht. das ganze heisst doch panorama-freiheit. auf photoscala.de hat es einen älteren beitrag. ich möchte aber besser 3dstereo-freiheit…….

  16. Beim tattoo als ich eigentlich dort rein wollte stieg ich ohne bewilligung auf den viel zu weit weg stehenden kran. kaum weit oben angekommen( ohne 3dstereo-4-kameraschiene) waren bald schon d’schugger-mysly(polizistinnen) da und riefen mich höflich runter. es reichte knapp für ein 2mp–handycam-panorama. für den basler münsterturm braucht man als single eine begleitung. auf dem wasserturm nicht…die abschirmung dort ist auch höher.

  17. Michael, erinnert mich an Gespräch vor Jahren mit einem Fotografen, dessen Name mir nicht einfällt. Er hat mit seiner Seitz Roundshot resigniert. Heute wüsste ich, wie man so etwas macht. „Trioplan“ Vermessung, und Warnweste tragen.
    TraF letztes Jahr auf einen „Kollegen“ (im Kanton Bern natürlich), hinter der Frontscheibe ein Schild „Presse“ montiert hatte. Er beklagte sich über Parkbussen.

  18. Die Roundshot(analog) wird schon noch irgendwann reaktiviert. Mit dem richtigen Modell sticht man nach wie vor alle DLRS aus wenn um grossvergrösserungen geht ab 40cm bildhöhe. Man wartet auf kodaks neuen MF-Filmscanner und hofft der ist panoramatauglich wie der alte RS3570(35 bis 70mm). Die schweren Roundshots sind halt nicht jedermanns Sache. Vor allem wenn man nicht so (Auto)-mobil ist wie der Schreibende. Besser viele Ideen als viele Kilometer…

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