In der Botschaft des Bundesrates zur Revision des Urheberrechts vom 22. November 2017 scheinen die Anliegen der Fotografen wieder etwas ernster genommen zu werden als auch schon. Die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz ist erfreut, dass der Bundesrat gegen schwarze Schafe auf dem Bildermarkt vorgehen und grundsätzlich alle Fotografien vor unerlaubtem Zugriff schützen will. Die nun vorgeschlagene Lösung sieht jedoch keinen Lichtbildschutz, sondern einen Werkschutz aller Fotografien vor.
● Mit dem nun vorgeschlagenen Werkschutz von Fotografien unter Art. 2 wird die im selben Artikel aufgeführte Bedingung für die Schutzwürdigkeit wieder aufgehoben: Definiert wird ein Werk gemäss URG dadurch, dass es einen individuellen Charakter aufweist; im selben Artikel sollen nun Fotografien ebenfalls als Werke gelten, wenn sie genau dieses Kriterium nicht erfüllen. Diese Lösung dürfte über das Ziel hinaus schiessen.
● Die nun präsentierte Lösung entspricht zudem nicht dem in der AGUR12-II ausgehandelten Kompromiss. Es wird die Aufgabe der vorberatenden Kommission und danach des Parlamentes sein zu entscheiden, ob die weniger weitgehende und besser praktikable Lösung «Lichtbildschutz» nicht zu bevorzugen ist.
In dieser Broschüre (Download) finden Sie den von der Arbeitsgruppe Lichtbildschutz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz eingebrachten Vorschlag.
Weitere Informationen finden Sie unter www.fotografie-urheberrecht.com
Für die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz: Christoph Schütz