Der «Swiss Photo Award – the.selection» ist einer der renommiertesten Fotowettbewerbe und mit einer Gesamtpreissumme von CHF 30‘000.– einer der höchstdotierten Fotopreise der Schweiz. Er zeigt seit 1999 Schweizer Fotografie in ihrer ganzen Schaffensbreite und sucht jährlich die besten Arbeiten eines Kalenderjahres. Jetzt mitmachen …
Der Swiss Photo Award richtet sich an Fotografinnen und Fotografen mit Wohnsitz in der Schweiz und/oder Schweizer Staatsbürgerschaft sowie an Fotografinnen und Fotografen, deren Arbeiten in der Schweiz publiziert worden sind. Zudem können Verlage, Fotografenagenturen, Bildagenturen, Werbeagenturen, Galerien, usw. Arbeiten stellvertretend für Fotografen einreichen.
Was wird 2016 neu?
• Neu können auch unveröffentlichte Arbeiten in allen Kategorien eingereicht werden
• Die Award-Veranstaltungen findet in der Photobastei in Zürich statt.
• Die Vergabe der Preise erfolgt in drei über das Jahr verteilte Etappen und integriert in thematische Professional Weeks und Ausstellungen. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Abgabetermine für die einzelnen Kategorien
• Der Einschreibeprozess sowie das Hochladen von Dateien wurde der neuesten Technik angepasst und vereinfacht.
Weitere Infos zu den Kategorien sowie zur Teilnahme und dem Reglement
Hier geht es zur Einschreibung
Weitere Wettbewerbe, Aussellungen und Termine von Fotoveranstaltungen finden Siue regelmässig aktualisiert auf www.fotoagenda.ch
Kann man daran teilnehmen, ohne dass die Bilder anschliessend im Web ausgestellt werden?
Einreichen übers Internet ist ok, das Ausstellen im Web aber nicht. In den FAQs und Reglementen steht dazu nix.
„Die Ausstellung wie auch die Bilddatenbank Swiss Photo Collection geben teilnehmenden
FotografInnen die Möglichkeit, sich zu präsentieren und neue Kontakte zu knüpfen.
Mit der Teilnahme am Swiss Photo Award – the.selection willigen Sie ein, dass Ihre Arbeit
in der Bilddatenbank http://www.swissphotocollection publiziert wird und dass Ihre Personendaten
wie Name und E-Mail an Personen weitergegeben werden dürfen, die an Ihrer Arbeit
interessiert sind. “ Zitat aus dem Reglemenz